Datenschutzbestimmungen

Der Bewerber ermächtigt die West Personal AG, seine Bewerbung aufzubewahren und an potentielle Arbeitgeber weiterzuleiten sowie die ihn betreffenden Daten in den EDV – Anlagen der West Personal AG zu verarbeiten. Diese Ermächtigung kann jederzeit schriftlich wiederrufen werden.

Der Bewerber hat ein Einsichts- und Auskunftsrecht, d.h. er kann jederzeit Auskunft darüber erlangen, welche Daten über ihn gesammelt werden und welches deren Herkunft ist.  Zudem besitzt der Bewerber ein Korrekturanspruch für Daten die der Arbeitgeber nicht erheben darf oder falsch sind.

Im Übrigen  gelten die Bestimmungen des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) und den Datenschutzgesetzes (DSG).